GEPLANTE EU-RICHTLINIE KÖNNTE FÜR KONSUMENTEN TEUER WERDEN

Versicherungsmakler gegen Offenlegung ihrer Erträge.

Seit Monaten wird in Brüssel an einer neuen EU-Vermittler-Richtlinie gearbeitet. Dabei geht es darum, den Verkauf von Versicherungen neuen Bedingungen zu unterwerfen. Im Rahmen des zweiten Expertentages der Tiroler Versicherungsmakler in der theologischen Fakultät der Universität Innsbruck wurde diese geplante Vermittler-Richtlinie thematisiert. Ein Drittel aller Tiroler Versicherungsmakler, Vorstände von sieben österreichischen Versicherungen (Mag. Bernhard Fasching von Standard Life, Mag. Wolfgang Krug von Merkur Versicherung AG, Ing. Thomas Lackner von HDI Versicherung AG, Franz Meingast von Wüstenrot, Alexander Neubauer von Uniqa Versicherung, Mag. Thomas Bayer von Generali Versicherung AG und Alastair McEwen von Donau Versicherungs AG) und deren Tiroler Landesdirektoren, Innsbrucks Bürgermeisterin Mag. Christine Oppitz-Plörer, Spartenobfrau Komm.-Rätin Regina Stanger sowie Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger nahmen am Expertentag teil und zeigten, wie sehr das Thema unter den Nägeln brennt.

EU möchte Provisionen offen legen
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Provisionen der Vermittler - im Besonderen der Versicherungsmakler. Argumentiert wird seitens der EU, dass die Zahlung von Provisionen durch die Versicherungsunternehmen zu einem Abhängigkeitsverhältnis führt. Verkäufer von Versicherungen können demnach in einen Interessenkonflikt geraten, wenn der Verdienst für ein Produkt bei einem Versicherungsunternehmen höher ist als bei einem anderen. Daher sollten Versicherungsmakler von den Versicherten und nicht von den Versicherungsunternehmen bezahlt werden. Kurzfristig gedacht sieht diese Regelung vorteilhaft für den Konsumenten aus. Doch der Schein trügt.

"In Finnland, Schweden, Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien wurde ein Provisionsverbot eingeführt. Es zeigte sich schnell, dass private Konsumenten und Kleinunternehmen nicht bereit waren, Honorare für die Versicherungsberatung zu bezahlen. Das Provisionsverbot bewirkte den Untergang vieler Versicherungsmakler, die für den Kunden die verschiedenen Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen vergleichen und für ein professionelles Risikomanagement sorgten", erklärte Fachgruppenobmann Mag. Thomas Tiefenbrunner, Gastgeber des zweiten Expertentages der Tiroler Versicherungsmakler. In der Folge schwächte das Maklersterben durch die Dominanz von Versicherungsunternehmen, die naturgemäß nur ihre eigenen Produkte vermarkten, die Position des Konsumenten und brachte dadurch auch nicht die erhofften günstigeren Prämien. Das Gegenteil war der Fall.

"Der Versicherungsmakler sucht für seinen Kunden das beste auf ihn maßgeschneiderte Versicherungsprodukt aus, das meist auch am kostengünstigsten ist. Im Falle eines Schadens ist der Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden bestmöglich zu vertreten. Aus diesem Grund ist der Versicherungsmakler gerade aus Sicht des Konsumentenschutzes der beste Berater bei Versicherungsfragen", gibt Tiefenbrunner ein klares Bekenntnis für die Versicherungsmakler ab.

Provisionen auf Wunsch bekannt geben
Eine weitere Bedingung der Vermittler-Richtlinie sieht vor, dass Versicherungsmakler ihre Provisionen auf Wunsch des Kunden bekannt geben müssen. Auf dieses Recht sollen Makler ihre Kunden ausdrücklich hinweisen. "Würde man dies etwa mit der Automobilbranche vergleichen, so müsste man beim Autokauf sowie bei etwaigen Reparaturen die Kalkulation offen legen, damit ersichtlich ist, wie viel der Autohändler bzw. der Mechaniker bei der jeweiligen Tätigkeit verdient", führt Tiefenbrunner aus. In keiner Branche erfährt der Kunde den Verdienst des Verkäufers. Eine Offenlegung des Provisionsbetrages hat zudem keine Aussagekraft. In einem Fall stellt die Provision den Verdienst des Vermittlers dar, in einem anderen ist die Provision der Umsatz eines großen Büros und muss die Entlohnung der Mitarbeiter und die Kosten des Büros und erst in letzter Konsequenz den Gewinn finanzieren. Aus diesem Grund sind die Versicherungsmakler klar gegen die Offenlegung der Provisionen.

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